Anträge auf Zuschuss - Förderverein der Gesamtschule Porta Westfalica e.V.

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Anträge auf Zuschuss

Antrag auf Zuschuss für Klassen-
und Kursfahrten unter 50,00 € (Seite 1/2) =====>  




Antrag auf Zuschuss für Klassen-
und Kursfahrten über 50,00 € (Seite 1/2) ======>  


(u.) Sponsorenlauf September 2015 Porta - Demmin für die DKMS
Hinweise für die Antragstellung (Als PDF-Merkblatt hier downloaden)

Informationen zur Antragstellung
 
Wer kann Anträge stellen?
 
Anträge können von allen Lehrpersonen, freiwilligen Mitarbeitern, Elternvertretern, Eltern und SchülerInnen gestellt werden, die eine finanzielle Unterstützung für die Durchführung eines Vorhabens benötigen, das den Zielen des Vereins entspricht.
 
Wofür können Anträge gestellt werden?
 
Der Verein ist interessiert, die Arbeit in unserer Gesamtschule möglichst vielseitig zu fördern und ist allen Arten von Förderanträgen aufgeschlossen. Der Verein kann Projekte fördern, die
 
Ø  die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule im gemeinschaftlichen Sinne und zur Förderung individueller Talente unterstützen
 
Ø  zur Gestaltung der Freizeit der SchülerInnen innerhalb der Schule beitragen
 
Ø  zur Information der SchülerInnen, Eltern und Lehrkräfte über Vorgänge (Projekte außerschulischer Bildungsträger) im schulischen Bereich und über Fragen der beruflichen Weiterbildung dienen
 
Ø  zur Darstellung der Schule in der Öffentlichkeit und zur besseren Informationder Öffentlichkeit über die Schule beitragen
 
Ø  den Gemeinschaftssinn, die Selbst- und Mitverantwortung der SchülerInnen innerhalb und außerhalb ihrer Schule fördern
 
Wie können Förderanträge auf Bewilligung von Mitteln gestellt werden?
 
Zur Arbeitserleichterung für die ehrenamtlichen  (Vorstand-)MitarbeiterInnen des Vereins wird gebeten, nur diese Antragsformulare zu verwenden und vollständig ausgefüllt im Sekretariat der Schule abzugeben. Dringende Projekte sollen mit dem/der Lehrervertreter/in im Förderungsausschuss besprochen werden. Bei Klassen- und Kursfahrten gilt, dass im Höchstfall 1/3 der Gesamtfahrkosten vom Förderverein für einen einzelnen Schüler / eine einzelne Schülerin nach entsprechenden Nachweisen durch die Erziehungsberechtigten getragen wird.
 
Neu: Vor Beantragung der Mittel für eine Kurs- oder Klassenfahrt haben die Erziehungsberechtigten  im Kreis der Arbeitslosengeld-II-Empfänger (Hartz IV) und SGB-XII-Empfänger (Grundsicherung) zu prüfen, ob seitens der Stadt Porta Westfalica oder des Kreises Minen-Lübbecke (Teil-)Kosten übernommen werden:
Wenden Sie sich bitte an ihren zuständigen Sachbearbeiter des Arbeitsamts bzw. Sozialamts. Sie haben jährlich Anspruch auf eine Klassenfahrt.
2. Eltern mit geringfügigem Einkommen oder mehreren Kindern:
Sie können als erstes beim Sozialamt und anschließend gleich beim Förderverein nachfragen, hier reicht eine kurze Erklärung.
Grundsätzlich gilt: Antrag so schnell wie möglich stellen, nachträglich wird kein Zuschuss
gewährt.
 
Wie und wann wird über Anträge entschieden?
 
Der Antrag wird dem Vorstand zugeleitet, der in angemessener Weise entscheidet. Der Antragsteller erhält über die Klassenleitungen vom Vorstand Mitteilung.
 
Wie werden Projekte abgerechnet?
 
Wir sind als gemeinnützige Institution verpflichtet, die sorgsame und zweckgerichtete Verwendung der Mitgliedsbeiträge und Spenden entsprechend nachweisen zu können.
 IBAN: DE07 4905 1285 0058 3006 09            Sparkasse Bad Oeynhausen-Porta Westfalica
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